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Kunstfreiheit unter Druck: Kulturstaatsministerin warnt vor Angriffen auf Grundgesetz

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat kritisiert, dass einige Personen den Artikel 5 des Grundgesetzes so interpretieren, dass sie bestimmen könnten, was als Kunst anzusehen ist. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert unter anderem die Kunstfreiheit. Roth hat betont, dass sie von verschiedenen Kultureinrichtungen Berichte erhalten hat, wonach Druck auf sie ausgeübt wird. Dies betrifft sowohl Theater und Kindertheater als auch Museen. Sie äußerte große Besorgnis über diese Entwicklung und warnte davor, dass Personen, die Theatern vorschreiben wollen, welche Stücke aufgeführt werden sollen, Musiker darüber urteilen, welche Komponisten noch akzeptabel sind, oder Museen vorschreiben, welche Bilder auf- oder abgehängt werden sollen, einen direkten Angriff auf das Grundgesetz und die Kunstfreiheit begehen.

Die Kulturstaatsministerin hat klargestellt, dass solche Einmischungen in künstlerische Angelegenheiten als bedenklich angesehen werden. Die Beobachtung, dass von verschiedenen Seiten versucht wird, Einschränkungen in Bezug auf Kunst und Kultur durchzusetzen, stellt aus ihrer Sicht eine Gefahr für die freie Entfaltung von Künstler:innen dar. Roth fordert daher vehement dazu auf, die Kunstfreiheit zu wahren und Angriffen auf diese grundlegende Freiheit entschieden entgegenzutreten.

Die Nachricht über die Stellungnahme von Claudia Roth wurde am 21. Mai 2024 im Programm des Deutschlandfunks ausgestrahlt. Ihre Worte verdeutlichen die ernste Lage, in der sich die Kunstfreiheit befindet und wie wichtig es ist, gegen jegliche Versuche, diese zu beschränken oder zu beeinflussen, vorzugehen. Die Diskussion rund um die Kunst- und Meinungsfreiheit bleibt somit auch nach 75 Jahren Grundgesetz ein zentrales Thema, das weiterhin Aufmerksamkeit und Engagement erfordert.

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