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Die Kontoschließungen bei ING Luxembourg: Regierung antwortet auf parlamentarische Fragen

Die Regierung reagierte auf die anhaltenden Kontoschließungen bei ING Luxembourg, indem sie am Dienstag vier parlamentarische Fragen zu diesem Thema beantwortete. Finanzminister Gilles Roth betonte, dass es nicht in die Zuständigkeit der Regierung falle, sich zur Geschäftspolitik eines Finanzinstituts zu äußern. Dennoch sei es wichtig, dass die Bank eine klare Kommunikation mit den Kunden sicherstellt und angemessene Lösungen findet.

Das Finanzministerium erklärte in seiner Antwort an die LSAP-Parlamentarierin Paulette Lenert, dass es einer Bank erlaubt sei, eine Geschäftsbeziehung gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beenden. Allerdings müsse der Bank ausreichend Zeit eingeräumt werden, damit die Kunden ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen können. Die ING Luxembourg habe zugesichert, dass die betroffenen Kunden weiterhin auf ihre Konten zugreifen können und ihre Bankdienstleistungen bis zur Überweisung an eine andere Bank gewährleistet seien.

In Bezug auf das Anrecht auf ein Basiskonto wies der Minister darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde CSSF bisher keine Beschwerden von Personen erhalten habe, die Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Kontos bei einer neuen Bank nach der Kündigung bei ING Luxembourg hatten. Die Piraten-Parlamentarier machten zudem darauf aufmerksam, dass Menschen in Luxemburg bei Banken, an denen der luxemburgische Staat beteiligt ist, Anspruch auf ein „Compte de paiement de base“ haben, das grundlegende Finanzdienstleistungen wie das Abheben von Bargeld umfasst.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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