Vorfall | Warnung |
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Ort | Rosenheim |
In der Vorweihnachtszeit, wenn die Vorfreude auf Silvester steigt, warnt das Hauptzollamt Rosenheim eindringlich vor den Gefahren beim Kauf von Feuerwerkskörpern. Wie das Zollamt berichtet, sind insbesondere in den Tagen vor dem Jahreswechsel viele pyrotechnische Produkte im Umlauf, bei denen die Herkunft unbekannt ist oder die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen. Der Kauf solcher nicht konformitätsbewerteten Feuerwerkskörper kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden oder sogar zum Verlust von Leben führen. Zudem sind Käufer strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt, wenn sie nicht konformes Feuerwerk erwerben, da die Einfuhr von solchen Produkten nach dem Sprengstoffgesetz illegal ist.
Risiken bei Silvesterfeuerwerk
Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, mahnte, dass bereits beim Kauf auf das CE-Kennzeichen zu achten ist, da gefälschte Kennzeichnungen häufig vorkommen. Feuerwerkskörper aus dem Ausland, die nicht den deutschen Vorschriften entsprechen, haben zudem häufig kein Zertifikat. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist für die Zulassung von pyrotechnischen Produkten in Deutschland verantwortlich und warnt vor den Sicherheitsrisiken bei Importen. Die Zollbehörden kontrollieren die Einfuhr von Feuerwerkskörpern streng; jede illegale Ware wird beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf den verschiedenen Kategorien von Feuerwerkskörpern: Während F1-Artikel für Personen ab 12 Jahren zugelassen sind, dürfen F2-Produkte nur von Erwachsenen über 18 Jahren erworben werden.
Reisende, die Feuerwerk aus anderen EU-Staaten mitbringen, sollten sich ebenfalls über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. So gelten für die Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen aus Drittländern strenge Regeln. Einfuhrvergehen können schnell teuer werden; daher rät das Zollamt, ausschließlich zugelassenes und gekennzeichnetes Feuerwerk zu kaufen. Sicherheit sollte beim Silvesterfeuerwerk oberste Priorität haben, damit der Jahreswechsel nicht in einem Desaster endet. Weitere Informationen dazu bietet die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Für Rückfragen zum Thema stehen die Experten des Hauptzollamts Rosenheim zur Verfügung und ermutigen alle Bürger, bei Unsicherheiten keine Experimente mit Feuerwerk einzugehen.
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