Am „Tag des Artenschutzes“ am 3. März warnt das Hauptzollamt Rosenheim eindringlich vor den Gefahren des illegalen Handels mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Zollbeamte entdeckten kürzlich bei Kontrollen, dass ein Empfänger überrascht war, als geschützte Fechterschnecken und Federn von Greifvögeln aus Indien in seinen Paketen verborgen waren. Trotz seiner Unkenntnis trägt er die Verantwortung für den verbotenen Inhalt.

Die Zollbehörde hat im Jahr 2023 bereits rund 1.300 Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen registriert, was zu einer Sicherstellung von über 54.000 geschützten Arten führte. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder sogar Haftstrafen. Der Fokus auf den Artenschutz soll die Sensibilität der Bevölkerung erhöhen, da selbst kleine Urlaubsandenken erhebliche Konsequenzen für die Artenvielfalt haben können.