Volksfest in Feldkirchen: Schlägerei mit Bierglas sorgt für Aufsehen
Ein Vorfall auf dem Volksfest in Feldkirchen-Westerham sorgte kürzlich für Aufsehen, als ein 37-jähriger Rosenheimer seinem Kontrahenten während einer Auseinandersetzung ein Bierglas auf den Kopf schlug. Die beiden Beteiligten mussten sich vor Gericht verantworten, wobei unterschiedliche Urteile gefällt wurden.
Gruppe belästigt: Eskalation auf dem Volksfest
Am 19. August ereignete sich der Vorfall, als der Rosenheimer mehrere Volksfestbesucher belästigte, darunter auch der 42-jährige Kasache. Nachdem es zu Provokationen kam und der Rosenheimer zu Boden ging, griff er zu einem zerbrochenen Weißbierglas und verletzte seinen Kontrahenten am Kopf schwer.
Alkoholisierter Tathergang und Erinnerungslücken
Der Rosenheimer erklärte vor Gericht, keinerlei Erinnerungen an den Vorfall zu haben, was durch einen Alkoholtest mit 2,4 Promille bestätigt wurde. Zeugen bestätigten die Beleidigungen und Belästigungen seitens des Angeklagten, was die Sachlage klar darstellte.
Richter spricht von Notwehrlage
Sowohl Staatsanwalt Alexander Spalteholz als auch Verteidiger Michael Rienäcker sahen die Notwehrlage im Fall des 42-jährigen Kontrahenten als erfüllt an. Der Richter Hans-Peter Kuchenbaur stimmte dieser Einschätzung zu, da der Angeklagte durch das Bierglas eine hohe Gefahr dargestellt habe.
Plädoyer für Bewährungsstrafe
Die Verteidigerin des Rosenheimers betonte, dass ihr Mandant keine Vorstrafen habe und es sich nicht um einen Wiederholungstäter handle. Sie plädierte für eine Geldstrafe mit Täter-Opfer-Ausgleich und weiteren Bewährungsauflagen, die letztlich auch vom Gericht verhängt wurden.
Ausgang des Prozesses
Letztendlich wurde der Rosenheimer mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt, wobei ihm eine Schmerzensgeldzahlung von 2000 Euro und Beratungsgespräche bei einer Suchtprävention auferlegt wurden. Der Vorfall auf dem Volksfest in Feldkirchen wird sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben.