Die Gemeinde Fischbachau wartet weiterhin auf die Genehmigung einer Fußgängerampel an der Staatsstraße 2077 in Hundham. Obwohl der Gemeinderat bereits vor zwei Jahren einen Beschluss gefasst hat, steckt das Projekt seit mehr als eineinhalb Jahren beim staatlichen Bauamt Rosenheim fest. Michael Gartmaier (CSU) äußerte in einer öffentlichen Sitzung seine Unzufriedenheit über diese Verzögerungen. Insbesondere Eltern von Schulkindern in Hundham fordern bereits seit über zehn Jahren einen sicheren Überweg über die Staatsstraße.

Bürgermeister Stefan Deingruber (CSU) hat mehrere Erinnerungen an das Straßenbauamt gesendet, um den Prozess voranzutreiben. Ein Mitarbeiter des Bauamts entschuldigte sich für die Verzögerungen und erklärte, dass er neben seiner Tätigkeit bei der Straßenmeisterei Hausham auch für die Fußgängerampel zuständig sei. Eine Ablösungsvereinbarung zur Ampel ist Voraussetzung für weitere Schritte im Genehmigungsprozess, und Deingruber versicherte, weiterhin nachhaken zu wollen.

Änderungen in der Straßenverkehrsordnung

Die jüngsten Novellierungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben ebenfalls Auswirkungen auf die Situation in Hundham, obwohl sie keine sofortigen Veränderungen für die angestrebte Ausweisung von Tempo 30 zur Folge haben. Für eine solche Ausweisung ist ein hochfrequentierter Schulweg erforderlich, dessen Definition derzeit noch unklar ist. Zudem liegt noch keine ministeriale Handlungsempfehlung für die Kommunen vor, und die Anpassung der Verwaltungsvorschriften wird erst im Frühjahr 2025 erwartet.

Mit der neuen StVO wird die Einrichtung von Zebrastreifen erleichtert, indem diese nicht mehr an eine spezielle örtliche Gefahrenlage gebunden sind. Die neuen Regelungen ermöglichen es, Flächen für den Fußverkehr einfacher bereitzustellen, und betrachten den Fußverkehr als „fließenden Verkehr“. Dies bedeutet, dass Verbote und Beschränkungen für Fußgänger nur unter strikten Voraussetzungen angeordnet werden dürfen. In Tempo 30-Zonen sind Zebrastreifen zulässig, während Fußgängerampeln jedoch ausgeschlossen bleiben, wie der ADFC berichtete.

Die Änderungen zielen darauf ab, präventive Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vulnerabler Verkehrsteilnehmer zu fördern und die Anforderungen an die Sichtweite und Beleuchtung in den bestehenden Richtlinien zu wahren.

Quellen

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
www.adfc.de
Quellen gesamt
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