In der aktuellen Debatte um das Bürgergeld hat Friedrich Merz, der Unions-Kanzlerkandidat, in der ARD-Sendung „Wahlarena“ eine klare Ansage gemacht: Personen, die in der Lage sind zu arbeiten, jedoch dies nicht tun, sollen künftig kein Bürgergeld mehr erhalten, sofern die Union nach der Bundestagswahl am 23. Februar die Regierung bildet. Merz betont: „Wir müssen die Ärmel aufkrempeln und mit anpacken, um einen wirtschaftlichen Aufschwung zu schaffen.“ Zudem nennt er die aktuelle Situation eine „Zumutung“, die notwendig sei, um die Wirtschaftswende zu erreichen berichtet die ZVW.
Ein zentrales Thema in der Diskussion um das Bürgergeld ist die finanzielle Entlastung von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Merz versprach einer Lehrerin für Pflegeberufe, die sich über die steigenden Steuern beschwert hatte, mehr Netto vom Brutto. Er äußerte dabei auch seine Kritik an der hohen Steuerlast und forderte eine Entlastung für die Betroffenen.
Kontroversen rund ums Bürgergeld
Das Bürgergeld, das Anfang 2023 in Kraft trat und das vorherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablöste, bleibt ein umstrittenes Thema in der politischen Landschaft. Die Reform wurde 2022 von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Opposition, insbesondere CDU/CSU, beschlossen. Kritiker aus den Reihen der Unionsparteien sowie von FDP und AfD bemängeln vor allem die Kostensteigerungen und fordern einen Rückgang der Hilfsleistungen bei zusätzlichem Einkommen ergänzt die bpb.
Vor der Reform waren die Jobcenter verpflichtet, Arbeitssuchenden jede zumutbare Beschäftigung anzubieten. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde dieser Vermittlungsvorrang abgeschafft und stattdessen ein Fokus auf langfristige Beschäftigung und Qualifizierung gelegt. Die Unterstützungen umfassen jetzt auch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eine Pauschale, die nicht mehr vom letzten Einkommen abhängt.
Zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen
Die Reform bringt auch eine Karenzzeit von einem Jahr mit sich, in der Hilfen nicht sofort gekürzt werden können, während Sanktionen aufgrund von Pflichtverletzungen in einem dreistufigen System erfolgen können. Ab März 2024 ist geplant, dass Jobcenter das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können. Die Zahl der Zahlungsansprüche für Bürgergeld lag 2023 bei 42,6 Milliarden Euro, was einen Anstieg von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Die Unionsparteien haben bereits angekündigt, den Vermittlungsvorrang wieder einzuführen und die Bezeichnung „Bürgergeld“ abzuschaffen. Im Gegensatz dazu setzen SPD und Grüne auf eine Ausweitung der Weiterbildungsmöglichkeiten, während eine wissenschaftliche Untersuchung zur Reform für Ende 2026 geplant ist. Die Zahl der integrierten ehemaligen Leistungsbezieher stieg im Zeitraum von Januar bis August 2024 um 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was zusätzliche Perspektiven auf die Wirksamkeit des Bürgergeldes eröffnet vermerkt die bpb weiter.