Am 08. Juni 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Hauptziel dieser Aktion war die Überprüfung der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Mindestlohns und die Aufdeckung illegaler Beschäftigungsmethoden wie Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.
Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren insgesamt 57 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie führten 228 Personenbefragungen und 12 Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern durch. Dabei stellte sich heraus, dass in 23 Fällen weitere Prüfungen notwendig sind. Drei Fälle wurden aufgrund von Beitragsvorenthaltungen für weitere Ermittlungen an die FKS übergeben. Die Zöllner leiteten insgesamt fünf Ordnungswidrigkeits- und drei Strafverfahren ein.
Die Nachprüfungen, die nun folgen, beinhalten den Abgleich der vor Ort erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie die Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll setzt dabei einen Schwerpunkt auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche dem Mindestlohngesetz unterliegt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei, was faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenweise als auch bei allen Beschäftigten eines Arbeitgebers. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um eine hohe Anzahl an Kontrollen in den jeweiligen Branchen zu gewährleisten.