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Schnelle finanzielle Hilfe für Hochwasseropfer: Soforthilfeprogramme und Antragsverfahren im Überblick

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat hat ein Soforthilfeprogramm für Hochwassergeschädigte im Landkreis Regensburg aufgelegt. Betroffene Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter können finanzielle Unterstützung beantragen. Die Anträge für die Soforthilfeaktion können bis zum 31.08.2024 beim Landratsamt Regensburg gestellt werden. Die Soforthilfe umfasst zwei Programme: „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“. Diese sollen helfen, beschädigten Hausrat zu ersetzen und finanziell bei Ölschäden an Gebäuden zu unterstützen. Die Antragsformulare sind auf der Website des Landkreises verfügbar. Gewerbliche Unternehmen müssen ihre Anträge hingegen bei der Regierung der Oberpfalz einreichen.

Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Ersatzbeschaffung zerstörter Haushaltsgegenstände. Die Höhe der Zuwendung hängt vom Vorhandensein eines Versicherungsschutzes ab. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein genereller Abschlag von 50 Prozent vorgenommen. Die Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ kann Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden bis zu 10.000 Euro pro Gebäude gewährt werden. Die Anträge für beide Programme müssen bis zum 31.08.2024 eingereicht werden und erfordern Nachweise der Gebäude- und/oder Hausratversicherung.

Neben den Soforthilfeprogrammen existieren Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds für Privatpersonen und Gewerbetreibende. Diese werden individuell nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse und des Schadensausmaßes vergeben. Gewerbebetriebe in existenzieller Notlage erhalten ebenfalls Unterstützung. Die Anträge für die Notstandsbeihilfen können bis zum 31.10.2024 beim Landratsamt eingereicht werden. Zusätzlich erhalten gewerbliche Unternehmen über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Soforthilfe bis zu 200.000 Euro je Unternehmen für durch das Hochwasser verursachte Schäden.

Weitere Auskünfte und Hilfe zur Antragsstellung erhalten Betroffene beim Landratsamt telefonisch oder per Mail. Es wird empfohlen, alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

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