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Lohnsteigerungen und Arbeitszeitverkürzung: Neue Entwicklungen im Tarifvertrag der Länder

Starkes Signal auch an die Servicegesellschaften in Erlangen und Würzburg

Die vorläufige Einigung, die kürzlich erzielt wurde, sendet ein starkes Signal an die Servicegesellschaften in Erlangen und Würzburg. Diese Einigung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung der Angleichung der Entgelte an den Tarifvertrag der Länder dar.

  • Die Vereinbarung sieht eine 100%ige Angleichung des Entgelts an den Tarifvertrag der Länder bis Anfang 2027 vor. Dies bedeutet, dass ab 2027 nicht nur der aktuelle Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst der Länder gilt, sondern auch die Lohnerhöhungen des zukünftigen Tarifvertrages TVL berücksichtigt werden.
  • Die Entgeltangleichung erfolgt nach dem Eingruppierungssystem und den Entgelttabellen mit sechs Stufen der Berufserfahrung. Dies stellt sicher, dass Berufserfahrung angemessen vergütet wird und die Beschäftigungsjahre in der Servicegesellschaft KDL vollständig berücksichtigt werden.
  • Darüber hinaus wird die Angleichung an das TVL-Niveau in mehreren Schritten erfolgen, und die ersten Entgeltsteigerungen sind für den 1. Oktober 2024 geplant.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt dieser Einigung ist die schrittweise Verkürzung der derzeit geltenden 40-Stunden-Woche auf 38,5 Stunden bis 2027. Dadurch wird auch die Arbeitszeit der Beschäftigten in den Universitätskliniken angeglichen.

Die Einigung legt den Grundstein für eine gerechtere Bezahlung und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Servicegesellschaften. Dies ist von großer Bedeutung, da es nicht nur die Finanzen der Arbeitnehmer verbessert, sondern auch ihre Wertschätzung und Arbeitsmotivation steigert.

Obwohl noch einige Themen, wie Jahressonderzahlungen und Altersversorgung, zu klären sind, zeigt sich Optimismus unter den Beteiligten. Sowohl die Betriebsratsvorsitzende Nelli Nentschuk als auch das Mitglied der Tarifkommission, Gregor Romowski, sehen die Einigung als bedeutenden Fortschritt. Sollten jedoch weitere Verhandlungen erforderlich sein, scheuen die Arbeitnehmervertreter nicht davor zurück, wieder in den Arbeitskampf zu treten.

Es wird gehofft, dass dieser Weg der Verhandlung auf Augenhöhe eine Vorbildfunktion hat. Die Forderung nach einer Erhöhung der Tarifbindung auf mindestens 80% wird in diesem Kontext besonders betont. Die Einbindung der Staatsregierung in die Angelegenheit wird als notwendig erachtet, da es sich um öffentliche Einrichtungen des Staates handelt.

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