Am Freitag, den 31. Januar 2025, wurde ein 28-jähriger Kroate am Flughafen Niederrhein kontrolliert. Bei der Einreise aus Zagreb stellte die Bundespolizei fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Um einer drohenden zehn-tägigen Haftstrafe zu entkommen, zahlte der Mann vor Ort eine Geldstrafe von 400 Euro.
Nach Begleichung der Strafe und Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der Kroate schließlich seine Reise fortsetzen. Diese schnelle Intervention der Bundespolizei verhinderte eine Gefängnisstrafe und sorgte für die Weiterreise des Verurteilten.