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Stornierung von Urlaubsreisen bei Naturkatastrophen: Was Sie wissen müssen

In den letzten Jahren kam es in Europa wiederholt zu extremen Wetterbedingungen, die zu vorzeitigen Reisestörungen führen können. Insbesondere Süddeutschland ist momentan von schweren Überschwemmungen betroffen, ähnlich wie Österreich, Slowenien und Griechenland im Jahr 2023. Diese Ereignisse wie Erdrutsche, Dammbrüche und Überschwemmungen stellen eine Gefahr dar, sowohl für die Einheimischen als auch für Touristen.

Eine aktuelle Studie von HolidayCheck ergab, dass 80 Prozent der Deutschen die Sicherheit vor Naturkatastrophen bei der Reiseplanung berücksichtigen, während 79 Prozent vor extremen Wetterbedingungen geschützt sein möchten. Ausnahmezustände, wie in Ländern am Mittelmeer mit Waldbränden, werden daher immer mehr zu einem Faktor, der bei der Reiseplanung berücksichtigt werden muss. Allerdings sind solche Katastrophen wie Hochwasser und Starkregen oft schwer vorhersehbar, was Reisende vor die Frage stellt, ob sie ihre gebuchte Reise kostenlos stornieren können.

Urlaubsregion von Hochwasser und Starkregen betroffen: Darf ich kostenlos stornieren?

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg können Pauschalreisen bei Starkregen oder Überschwemmungen kostenfrei storniert werden, da es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Subjektive Ängste spielen dabei keine Rolle, es muss die tatsächliche Lage vor Ort zum Zeitpunkt der Reise betrachtet werden.

Auch wenn ein angekündigtes Gewitter mit Sturm und Regen keine kostenlose Stornierung rechtfertigt, können darauffolgende Überschwemmungen am Reiseziel die Annullierung eines Pauschalurlaubs ermöglichen. Reisende müssen daher oft kurz vor Reisebeginn eine Entscheidung treffen. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes könnten ein Indiz für einen kostenfreien Rücktritt sein.

Individualreise im Krisengebiet: Kostenloses Stornieren gestaltet sich schwieriger

Für Urlauber, die Flüge und Unterkünfte unabhängig voneinander gebucht haben, kann die Stornierung schwierig sein, insbesondere bei nicht rückerstattbaren Flugtickets. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten Reisende normalerweise nur Steuern und Gebühren zurück, wenn Flüge nicht stornierbar sind. Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt in der Regel nur, wenn die Airline den Flug selbst absagt.

Bei Unterkünften hängt die Rückerstattung in der Regel von den rechtlichen Bestimmungen am Urlaubsort oder dem Vermieter ab. Wenn eine Unterkunft aufgrund von Überschwemmungen nicht genutzt werden kann, besteht in der Regel ein Anspruch auf Erstattung. Wenn der Reisende jedoch nicht anreisen kann, die Unterkunft jedoch verfügbar ist, muss der Mietpreis dennoch gezahlt werden. Die Kulanz des Vermieters spielt dabei eine entscheidende Rolle, und eine Kürzung des Preises ist möglich, wenn die Unterkunft anderweitig vermietet werden kann.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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