In Bayern ist die anonyme Anlaufstelle „Pflege-SOS Bayern“ ins Leben gerufen worden, um Missstände in der Pflege zu melden. Diese Initiative wurde vor drei Jahren gestartet und hat seitdem bereits rund 1.329 konkrete Beschwerden erhalten, wie PNP berichtet. Zudem wurde die Anlaufstelle insgesamt etwa 2.500 Mal kontaktiert, wobei die überwiegende Mehrheit der Anfragen telefonisch erfolgte. Die Beschwerden betreffen vor allem vollstationäre Einrichtungen wie Pflegeheime, von denen es in Bayern Stand Mai 2024 etwa 1.500 gibt.

Die Art der Beschwerden ist vielfältig. Häufig angeprangert werden zu wenig Personal, nicht verabreichte Medikamente und mangelhafte Wundversorgung bei Pflegebedürftigen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach hebt die Bedeutung der anonymen Meldemöglichkeit hervor und betont, dass Pflegekräfte nicht unter Generalverdacht stehen sollten. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Pflege, Bernhard Scheibl, stellt klar, dass jede Kontaktaufnahme ernst genommen wird.

Beratungsangebot und Unterstützung

Die Anlaufstelle bietet nicht nur die Möglichkeit zur anonymen Meldung, sondern auch eine fachliche Einschätzung der Beschwerden. Mitarbeiter der Anlaufstelle beraten die Kontaktsuchenden und können Anliegen bei den Aufsichtsbehörden weiterleiten. Zu den möglichen Aufsichtsbehörden zählt die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtung – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Bei gravierenden Beschreibungen wird die Meldung an diese Stellen weitergegeben, und das Einverständnis zur Weitergabe von Informationen sollte im Gespräch gegeben werden, wie auf der Seite von LFP Bayern erläutert wird.

Die anonymen Kommunikationsmöglichkeiten umfassen eine kostenfreie Telefonnummer (09621 966 966 0), E-Mail (pflege-sos@lfp.bayern.de) und ein Onlinekontaktformular. Bei schriftlichen Beschwerden kann das Einverständnis zur Weitergabe der Informationen in die Nachricht aufgenommen werden. Es sollten keine rechtlichen Beratungen erwartet werden, jedoch erfolgt bei allgemeinen Anfragen eine Weitervermittlung an spezialisierte Stellen.

Statistische Einblicke in die Pflegeeinrichtungen

Die Pflegestatistik in Bayern wird durch die PflegeStatV geregelt, die die Statistik für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Empfänger von Pflegegeld erfasst. Diese Daten werden seit 1995 erhoben und geben einen detaillierten Einblick in die Situation der Pflegeeinrichtungen. Alle zwei Jahre findet eine Datenerhebung statt, wie aus den Informationen der Statistik Bayern hervorgeht.

Die Ergebnisse der Statistiken werden in einem Statistischen Bericht veröffentlicht, der unter anderem die Adressen der Einrichtungen und wichtige Eckzahlen enthält. Hierbei ist zu beachten, dass die Statistiken freiwillige Erhebungen sind, die kontinuierlich aktualisiert werden.

Die „Pflege-SOS Bayern“-Initiative ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Pflegequalität in Bayern und bietet sowohl den Betroffenen als auch deren Angehörigen die Möglichkeit, Missstände zu melden und Unterstützung zu erhalten.