Passau

Sieg für Kläger Ilsanker: Kameras im Klostergarten dürfen nicht aufzeichnen

Der Kläger Josef Ilsanker hat seinen Rechtsstreit bis vor das Bundesverwaltungsgericht durchgefochten und letztendlich gewonnen. Die Entscheidung des Gerichts besagt jedoch vorerst nur, dass Ilsanker nicht von den Überwachungskameras im Klostergarten aufgezeichnet werden darf. Es bleibt nun die Frage offen, ob diese Regelung auch für alle anderen Bürger gilt, da es in der Praxis kaum möglich sein könnte, nur eine einzige Person von der Überwachung auszunehmen. Letztendlich liegt die Entscheidung darüber, ob die Kameras abgebaut werden sollen oder nicht, beim Passauer Stadtrat. Diesem Gremium obliegt somit die finale Entscheidung in dieser Angelegenheit.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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