In einem aufsehenerregenden Fall hat ein Landgericht in Passau eine Pflegedienstleiterin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau wurde des Urkundenbetrugs, des versuchten Betrugs und der falschen Versicherung an Eides Statt schuldig gesprochen, weil sie gefälschte Testamente eines wohlhabenden Seniors vorgelegt hatte, um sich dessen Erbe zu sichern. Der Nachlass des Verstorbenen wird auf mindestens 20 Millionen Euro geschätzt, inklusive Grundstücken, Kunstwerken, wertvollen Teppichen und Gold.
Nach dem Tod des 95-Jährigen im September 2021 reichte die Angeklagte eine Woche später über ihren Anwalt zwei Testamente beim Amtsgericht Passau ein und beantragte die Erteilung eines Erbscheins. In ihrer Erklärung an Eides Statt behauptete sie, die Testamente seien eigenhändig vom Verstorbenen unterzeichnet worden. Allerdings stellte die Staatsanwaltschaft schnell fest, dass diese Aussagen nicht der Wahrheit entsprachen, was zu einer tiefgreifenden Überprüfung der Echtheit der Dokumente führte.
Fälschung und Prüfung der Testamente
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Testamente gefälscht waren. Grundlage hierfür war ein schriftvergleichendes Gutachten, das nachwies, dass der Mann die Dokumente nicht selbst verfasst hatte. Trotz der Beweise gab es keinen eindeutigen Nachweis dafür, dass die Angeklagte selbst die Fälschungen durchgeführt hatte. Das Gericht nahm jedoch an, dass sie in Kenntnis der Fälschungen handelte.
Testamentsfälschung ist ein häufiges Problem und kann die Erbfolge erheblich beeinflussen. Die Prüfung der Echtheit eines Testaments erfolgt im Erbscheinsverfahren, wobei das Nachlassgericht grundsätzlich von der Echtheit ausgeht, es sei denn, es bestehen Anhaltspunkte für eine Fälschung. In diesem Fall wurden sowohl ein Schriftvergleich als auch die Anhörung von Zeugen in die Ermittlungen einbezogen. Oft sind diese Zeugen zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, was für die Prüfung der Authentizität des Testaments von großer Bedeutung ist. Das Nachlassgericht muss von Amts wegen die Echtheit des Testaments ermitteln und gegebenenfalls Sachverständige hinzuziehen, wenn Zweifel bestehen.
Rechtliche Konsequenzen und Ausblick
Die rechtlichen Implikationen sind vielfältig. Fälschungen von Testamenten können sowohl strafrechtliche als auch erbrechtliche Folgen haben. Nach § 267 StGB stellt die Fälschung von Urkunden eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem kann eine solche Handlung dazu führen, dass die fälschende Person erbunwürdig wird.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, und es steht noch nicht fest, ob die Staatsanwaltschaft oder die verurteilte Pflegerin Rechtsmittel einlegen werden. Die Angeklagte könnte versuchen, die Entscheidung anzufechten, was in solchen Fällen nicht ungewöhnlich ist. Wer sich auf die Echtheit eines Testaments beruft, muss diese nachweislich belegen, andernfalls wird das Testament für unwirksam erklärt.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie komplex und sensibel das Thema Testamentsfälschung und Erbrecht ist. Die Schwierigkeiten in der Feststellung der Echtheit von Testamentsdokumenten machen es erforderlich, dass betroffene Angehörige rechtliche Unterstützung suchen, um ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Mangelnde Kenntnisse und die vielschichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen können zu erheblichen Nachteilen führen.
Weitere Informationen zur Thematik der Testamentsfälschung finden sich unter Die Anwalts Kanzlei und Rose Partner Rechtsanwälte.