Passau

Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes: Meinhard Schröder kritisiert mögliche Datenschutzverletzungen

Passauer Jurist kritisiert europarechtliche Bedenken an Scoring-Neuregelung

Die geplante Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes hat kontroverse Diskussionen ausgelöst, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf Verbraucherrechte und die Datennutzung von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa. Prof. Dr. Meinhard Schröder, renommierter Jurist und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht an der Universität Passau, äußerte sich kritisch zur geplanten Scoring-Neuregelung und stellte europarechtliche Bedenken fest.

Bei einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages wurde Prof. Dr. Schröder als Sachverständiger hinzugezogen, um seine Expertise zu diesem Thema einzubringen. Er betonte, dass die vorgeschlagene Neuregelung zwar grundsätzlich positiv sei, da sie veraltete Regelungen an die europäische Datenschutzgrundverordnung anpassen solle. Dennoch äußerte er Bedenken, dass bestimmte Verbote und Ausschlüsse von Daten möglicherweise nicht dem europäischen Recht entsprechen.

In seiner Stellungnahme kritisierte Prof. Dr. Schröder insbesondere die pauschalen Verbote für die Verwendung bestimmter Daten, wie beispielsweise Informationen aus sozialen Netzwerken. Er merkte an, dass öffentlich zugängliche Daten nicht grundsätzlich schutzwürdiger seien als andere Daten im Internet. Zudem warnte er davor, dass die neue Formulierung des Gesetzes den Spielraum der europäischen Datenschutzgrundverordnung überschreiten könnte und empfahl eine genauere Ausarbeitung, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Neben der Kritik an der Scoring-Neuregelung äußerte sich Prof. Dr. Schröder auch zu der geplanten Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK). Er argumentierte, dass der Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz für eine derartige Institutionalisierung besitze und somit rechtliche Probleme drohen könnten.

Die Diskussionen im Innenausschuss zeigten, dass Experten und Expertinnen einheitlich der Meinung waren, dass eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes notwendig sei. Die kritischen Punkte der Scoring-Neuregelung und der Institutionalisierung der DSK standen dabei im Mittelpunkt der Debatten.

Die geplante Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Schufa-Scoring, das die Prüfung der Bonität von Verbrauchern strikter reglementiert. Die anhaltende Diskussion und die eingehenden Expertenmeinungen verdeutlichen die Komplexität und die rechtlichen Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes und der Verbraucherrechte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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