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Kostenloser Schulweg: Erstattung für Schüler im Ostallgäu bis Oktober 2024 möglich

Kostenlose Schulwegkostenrückerstattung für Schüler im Ostallgäu

Im Schuljahr 2023/2024 haben Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen im Landkreis Ostallgäu die Möglichkeit, ihre Schulwegkosten rückerstattet zu bekommen. Diese Maßnahme soll Familien finanziell entlasten und den Zugang zur Bildung erleichtern.

Die Anträge müssen fristgerecht bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden, da nach diesem Datum eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Das Landratsamt legt großen Wert auf die rechtzeitige Einreichung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung des Autos für den Schulweg nur in Ausnahmefällen gestattet ist. Vorab ist eine Absprache mit dem Landratsamt erforderlich, um eine Genehmigung einzuholen und Missverständnisse zu vermeiden.

Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind oder die Nutzung eines privaten Fahrzeugs erhebliche Zeitersparnisse mit sich bringt. Diese Kriterien dienen dazu, die Rückerstattung gerecht zu verteilen und den öffentlichen Verkehr zu fördern.

Um die Erstattung zu erhalten, ist eine Bestätigung der Schule notwendig. Diese kann während der Besetzungszeiten der Schulsekretariate eingeholt werden und bildet die Grundlage für eine reibungslose Abwicklung des Antragsverfahrens.

Seit der Einführung des Deutschlandtickets am 1. Mai 2023 ist die unbegrenzte Nutzung von Zügen in der 2. Klasse und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich möglich. Wenn das Deutschlandticket die kostengünstigste Option für den Schulweg darstellt, ist dessen Verwendung obligatorisch.

Die Erstattungen erfolgen bis zur Höhe der Kosten des Deutschlandtickets, was eine faire und transparente Regelung für alle Beteiligten darstellt. Diese Maßnahme soll die Mobilität der Schüler erhöhen und den Umweltaspekt berücksichtigen.

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