Vorfall | Sonstiges |
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Ort | Nürnberg |
Das Hauptzollamt Nürnberg warnt eindringlich vor dem illegalen Verkauf und der Einfuhr von Feuerwerkskörpern! Wer an Silvester ohne Sorgen feiern möchte, sollte unbedingt die Gesetze beachten. In Deutschland müssen alle verkauften Feuerwerkskörper das CE-Kennzeichen tragen. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, wird der Import zur Straftat!
Die Regelungen sind klar: Nicht konformitätsbewertete Feuerwerkskörper aus anderen EU-Staaten wie Tschechien und Polen sind ebenfalls verboten. Der Zoll schreitet rigoros ein – im Falle eines Verstoßes wird nicht nur das Feuerwerk beschlagnahmt, sondern es wird auch ein Strafverfahren eingeleitet. Sicherheitsvorkehrungen sind unerlässlich, damit die Feierlichkeiten nicht in einem Desaster enden. Weitere Infos finden Sie auf der Zoll-Website unter www.zoll.de.
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