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Zoll und Black Friday: So umgehen Sie teure Überraschungen!

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OrtNürnberg

Am Black Friday beginnt die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings, und das Hauptzollamt Nürnberg warnt die Käufer: Beim Versand aus Nicht-EU-Ländern ist der Zoll aktiv! Käufer müssen mit Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer rechnen, vor allem bei Bestellungen von Waren wie Smartphones oder Kopfhörern. Für Geschenksendungen bis 45 Euro aus privaten Quellen gilt eine Zoll- und Steuerbefreiung, doch bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind Mengenbeschränkungen zu beachten.

Sendungen ohne vollständige Zollangaben können an das zuständige Zollamt weitergeleitet werden. Die Deutsche Post AG wird den Besteller informieren, der dann die Zollabwicklung selbst in die Hand nehmen muss. Online-Services wie die „Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen“ vereinfachen den Prozess. Auch der Zoll öffnet aufmerksam die Augen vor gefälschten Produkten, die Verbraucher in die Irre führen könnten. Wer nicht aufpasst, könnte nicht nur sein Geld, sondern auch rechtliche Probleme riskieren! Käufer sollten sich deshalb rechtzeitig über die Importbestimmungen informieren – auf zoll.de gibt es alles Wichtige und sogar einen hilfreichen Chatbot!

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 14
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 40
Analysierte Forenbeiträge: 65

Quelle/Referenz
presseportal.de
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