Nürnberg

Urteil im Betrugsskandal: Frau des Ex-Einrichtungsleiters zu Bewährungsstrafe verurteilt

Nach dem Prozess gegen den Bürgermeister von Seeg fand nun das Verfahren gegen die Frau des mit verurteilten Einrichtungsleiters statt. Das Urteil fiel in diesem Betrugsskandal rund um eine Pflegeeinrichtung in Seeg. Bereits zuvor waren ihr Mann und der Bürgermeister von Seeg, Markus Berktold, in einem Prozess wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass sie unter anderem mit Scheinrechnungen unrechtmäßig Geld aus dem Pflege-Rettungsschirm erhalten hatten.

Im aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde die Frau des ehemaligen Einrichtungsleiters nun ebenfalls schuldig gesprochen. Aus gesundheitlichen Gründen hatte sie ein eigenes Verfahren bekommen. Das Gericht befand sie für schuldig, in mehreren Fällen betrogen und Unterlagen gefälscht zu haben. Als Konsequenz erhielt sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, wobei die Bewährungszeit drei Jahre beträgt.

In Bezug auf den Bürgermeister von Seeg, Markus Berktold, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt hat angekündigt, in Revision zu gehen. Die Generalbundesanwaltschaft sowie der Bundesgerichtshof müssen sich daher noch mit einer möglichen Revision beschäftigen. Der Anwalt des Bürgermeisters hält die verhängte Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten für zu hoch.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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