Der Bundestag hat am heutigen Tag, dem 4. Februar 2025, die Immunität des AfD-Abgeordneten Martin Sichert aufgehoben. Dies ermöglicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz durchzuführen. Sichert, der aus Nürnberg kommt und derzeit in der Gemeinde Zetel in Friesland wohnt, wird beschuldigt, unerlaubt Videos einer Straftat unter Jugendlichen auf seinen Social-Media-Kanälen genutzt zu haben.
Die Aufhebung der Immunität wurde mit Zustimmung aller Fraktionen, einschließlich der Linken, genehmigt. Sichert selbst bestätigte die laufenden Ermittlungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden, weshalb dieser Schritt notwendig wurde.
Hintergrund der Ermittlungen
Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit einem Vorfall von Jugendgewalt, der sich Anfang 2023 in Heide, Schleswig-Holstein, ereignet hat. In diesem spezifischen Fall sind mehrere Mädchen beschuldigt worden, eine 13-Jährige geschlagen und gedemütigt zu haben. Die Taten wurden gefilmt und im Internet verbreitet. Sichert hatte ein Bild einer mutmaßlichen Täterin aus einem Video, in dem die Gewalttaten zu sehen sind, für einen eigenen Videobeitrag verwendet.
Die Mutter des abgebildeten Mädchens reichte daraufhin eine Anzeige gegen Sichert ein, da dieser ein Bild ihrer Tochter ohne deren Einwilligung in einem öffentlichen Kontext verbreitete. Sichert weist darauf hin, dass es seiner Meinung nach bei zeitgeschichtlichen Ereignissen keine Genehmigung der abgebildeten Person bedarf. Das Kunsturhebergesetz schützt allerdings das Recht am eigenen Bild und verankert die Selbstbestimmung über die Verwendung eigener Bildnisse.
Relevanz des Kunsturhebergesetzes
Das Kunsturhebergesetz (KUG), welches 1907 verabschiedet wurde, regelt das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Die Mutter des betroffenen Mädchens beruft sich auf diesen Paragraphen im Rahmen der Anzeige gegen Sichert. Auch die Strafverfolgung ist relevant, da Verstöße gegen das KUG mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen geahndet werden können. Der Anwendungsbereich umfasst alle Arten von Bildnissen, in denen eine Person erkennbar ist.
Ein Angebot der Staatsanwaltschaft Oldenburg, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro einzustellen, wurde von Sichert abgelehnt. Dies unterstreicht seine Haltung, den rechtlichen Konflikt durch eine gerichtliche Klärung anzugehen. Martin Sichert wurde über die Landesliste seiner Partei für den Wahlkreis Nürnberg-Nord in den Bundestag gewählt, wobei sich sein Wahlkreisbüro in Wilhelmshaven, Niedersachsen, befindet.
Die laufenden Ermittlungen zeigen, wie wichtig der Schutz des Persönlichkeitsrechts in der heutigen digitalen Zeit ist und stellen die Verbreitung von persönlichen Abbildungen in sozialen Medien in den Kontext rechtlicher Vorgaben und sozialer Verantwortung.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: inFranken, NDR, itmedialaw.