Ein 53-jähriger Mann wurde am Montag (17. Februar) bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 von der Bundespolizeiinspektion Waidhaus festgenommen. Bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Der erste Haftbefehl stammte vom Amtsgericht Bad Oeynhausen, nachdem der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden war. Der zweite Haftbefehl datiert aus einem Urteil des Amtsgerichts Waldbröl und betrifft seine Nichterfüllung einer Unterhaltspflicht, für die er ebenfalls zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden war.
Das Besondere an diesem Fall: Der Mann konnte seine Justizschulden in Höhe von insgesamt 5.800 Euro vor der Bundespolizei begleichen und entging dadurch einer Ersatzfreiheitsstrafe von 210 Tagen. Nach der Zahlung stand seiner Weiterreise nichts mehr im Weg.