Kriminalität und JustizKulturNeustadt an der Waldnaab

Tod einer 14-Jährigen: Schockierende Enthüllungen vor Gericht

Der 21-jährige Angeklagte hat vor dem Landgericht Kassel zugegeben, die 14-jährige Schülerin aus Bad Emstal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem ein Streit zwischen ihnen ausgebrochen war. Er betonte jedoch, dass er nicht die Absicht gehabt habe, sie zu töten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Mädchen getötet zu haben, um sexuellen Trieben nachzugehen, und danach durch das Stören der Totenruhe weitere Straftaten begangen zu haben. Die Leiche des Mädchens wurde am 28. September letzten Jahres am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal entdeckt, nachdem sie seit dem Vorabend als vermisst gemeldet worden war. Der Angeklagte wurde einen Tag nach dem Fund festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Laut Aussage des Bekannten hatte er eine langjährige Freundschaft mit dem Opfer, obwohl er seine romantischen Gefühle in der Vergangenheit zurückgewiesen hatte. Am Tatabend trafen sie sich heimlich und gerieten in Streit, nachdem das Mädchen versucht hatte, ihn zu erschrecken. Der Beschuldigte erklärte, dass der Streit eskalierte, als sie ihn bedrohte, zur Polizei zu gehen, nachdem sie von seinen Entführungs- und Tötungsplänen gehört hatte. In einer Kurzschlussreaktion würgte er sie bis zur Bewusstlosigkeit, jedoch ohne die Absicht zu töten. Anschließend entkleidete er teilweise die Schülerin und machte Film- und Fotoaufnahmen von ihr, um sie zu erpressen und davon abzuhalten, die Polizei zu informieren.

Inzidenztracker

Die Auswertung der Mobilfunkdaten des Angeklagten ergab, dass er wenige Tage vor der Tat intensiv nach Informationen suchte, wie man jemanden töten könne und wie man Fingerabdrücke vermeiden kann. Zudem konsumierte er verstärkt pornografisches Material, das Vergewaltigungen junger Mädchen thematisierte. Laut den Ermittlungen hatte er eine regelrechte Obsession für sein Opfer entwickelt. Auf seinem Smartphone wurden Aufzeichnungen gefunden, die zeigten, wie er den Leichnam des Mädchens an intimen Stellen berührte, während er Einmalhandschuhe trug und erklärte, diese aus Vorsicht immer bei sich zu haben.

Es wurde auch berichtet, dass der Angeklagte vor der Tat wenige soziale Kontakte hatte und eine starke Neigung zur Schülerin zeigte. Die Beweise und Aussagen im Prozess legen nahe, dass der Angeklagte in erheblichem Maße vorbereitet war und geplant hatte, das Mädchen zu töten und danach sexuell zu missbrauchen. Der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Kassel wird weiterhin das Geschehene aufklären und gerechte Konsequenzen für den Angeklagten festlegen.

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