Neustadt an der Waldnaab

Neuer Rechtsanspruch: Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung bieten Unterstützung

Im Jahr 2024 wird ein neuer Rechtsanspruch für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien eingeführt. Oft sind die verschiedenen Leistungen, die beantragt werden können, für junge Menschen mit Beeinträchtigungen nicht klar. Es stellt sich die Frage, ob der Antrag beim Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe, bei der Krankenkasse, bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Unfallversicherung oder beim Jugendamt gestellt werden soll. Die Verfahrenslotsen der Jugendämter bieten nun Unterstützung und Orientierung im Dschungel der Sozialleistungen an.

Die Verfahrenslotsen sind speziell dafür da, Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung oder von Behinderung bedroht und deren Eltern zu unterstützen, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen wollen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Sie helfen bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe, begleiten und beraten die Leistungsberechtigten von der Antragsstellung bis zur Nutzung einer Leistung und arbeiten eng mit Netzwerkpartnern zusammen.

Zusätzlich bereiten die Verfahrenslotsen die inklusive Ausrichtung der Jugendämter vor, da der Bundesgesetzgeber plant, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen ab 2028 in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Jugendämter übergehen sollen. Dieser Schritt der Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern ist entscheidend für die Inklusion. Betroffene können sich an die Verfahrenslotsen der Kreisjugendämter Tirschenreuth und Neustadt a.d.Waldnaab sowie an das Amt für soziale Dienste der Stadt Weiden i.d.OPf. im Sozialbürgerhaus wenden, um beraten zu werden und Unterstützung zu erhalten.

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