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Verstöße gegen Feiertagsfahrverbot: Polizei Regensburg handelt entschieden

Feiertagsfahrverbot gebrochen: Was sind die Folgen für die Fahrzeugführer?

Am gestrigen Donnerstag, dem 9. Mai 2024, wurde das gesetzliche Feiertagsfahrverbot für Schwerverkehr auf Bundesautobahnen aufgrund von „Christi Himmelfahrt“ bis 22 Uhr eingehalten. Trotz dieser Regelung wurden jedoch im Zuständigkeitsbereich der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg mit Autobahnstation Parsberg mehrere Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden vier Fahrzeugführer auf der Durchreise kontrolliert, die keine Befreiung oder Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten.

Als Konsequenz aus diesem Verstoß wurde in allen Fällen ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Fahrer eingeleitet. Zudem wurde diesen die Weiterfahrt bis zum Ende des Fahrverbots untersagt. Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg mit Autobahnstation Parsberg betont damit die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Feiertagsfahrverbote.

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Es ist entscheidend, dass alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Bestimmungen respektieren, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Verstöße gegen Fahrverbote können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch das Risiko von Unfällen und Beeinträchtigungen im Verkehrsfluss erhöhen. Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg appeliert daher an alle Fahrer, die Vorschriften zu beachten und dadurch zur Verkehrssicherheit beizutragen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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