Haus- und Wohnungseigentümer in Bayern erhalten derzeit neue Grundsteuerbescheide, die über zukünftige Zahlungen informieren. Die Reform dieser Steuer war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig erklärte. Dies betrifft insbesondere die genaue Erfassung von Wohnflächen, da Eigentümer gefordert sind, ihre Grundsteuererklärungen abzugeben. Wie pnp.de berichtet, machen die Kommunen die Höhe der Grundsteuer durch ihre individuellen Hebesätze aus, wobei bereits rund eine halbe Million Bescheide in München verschickt wurden.

Andere Städte wie Nürnberg, Erlangen und Ingolstadt folgen diesem Beispiel und versenden ebenfalls ihre Bescheide. Regensburg hatte bereits im November Bescheide verschickt. Diese Neuberechnung der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen, was bedeutet, dass die Gesamteinnahmen der Kommunen unverändert bleiben sollen. Das Landesamt für Statistik hat einen Hebesatzrahmen ermittelt, der Unterschiede in den Steuerbeträgen innerhalb einer Kommune erlaubt.

Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen

Die Auswirkungen der Reform sind bereits konkret zu erkennen. In Augsburg zahlen etwa 62.000 Steuerpflichtige weniger und 34.000 mehr Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr. Besonders interessant ist die Tendenz, dass Einfamilienhäuser tendenziell mehr und Eigentumswohnungen weniger Grundsteuer zahlen müssen. Dies ist relevant für die Eigentümer, die auf die neuen Bestimmungen reagieren müssen, während Städte wie München, Nürnberg und Augsburg betonen, dass sie keine höheren Steuereinnahmen als zuvor erwarten.

Die Grundsteuer in Bayern unterscheidet sich in ihrer Berechnung wesentlich von den Modellen anderer Bundesländer, da in Bayern ein eigenes Flächenmodell verwendet wird. Dieses berücksichtigt nicht nur das Baujahr und den Bodenrichtwert, sondern auch spezifische Faktoren, die regional unterschiedlich sind. bayernportal.de erklärt, dass die Grundsteuer sowohl die Landwirtschaft als auch gewerbliche und wohnwirtschaftliche Flächen betrifft und verschiedene Berechnungsschemata für die Grundsteuer A und B bereitstellt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Grundsteuerreform trat am 1. Januar 2025 in Kraft und zielt darauf ab, die Belastungen für Hauseigentümer im Vergleich zu Unternehmen fair zu gestalten. Verschiedene Bundesländer, darunter auch Bayern, verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze. In Hamburg etwa wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 540 auf 975 Prozent erhöht, um die lokale Finanzlage zu stabilisieren. haufe.de berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken fordert und bereits erste Klagen gegen das Bundesmodell abgewiesen wurden.

Das Ziel der Reform ist eine transparente Berechnung der Grundsteuer, die durch ein Transparenzregister unterstützt wird. Dieses Register ermöglicht es den Kommunen, faire Hebesätze zu veröffentlichen, die für alle Steuerpflichtigen gelten. Veränderungen am Grundbesitz, wie zum Beispiel der Anbau eines Wintergartens oder die Umnutzung eines Gebäudes, müssen dem Finanzamt gemeldet werden, um die Steuerpflicht korrekt zu ermitteln.