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Wie Kommunen mit umstrittenen Politikerveranstaltungen umgehen

Die Diskussion um die Möglichkeit von AfD-Veranstaltungen in den Städten des Landkreises Neu-Ulm ist in vollem Gange. Während in Weißenhorn ein Gerichtsbeschluss den Auftritt von AfD-Mann Maximilian Krah ermöglichte, gibt es in anderen Städten unterschiedliche Regelungen. In Senden beispielsweise dürfen politische Parteien seit 20 Jahren keine städtischen Räume und Plätze nutzen, was auf die Vergangenheit mit der rechtsradikalen NPD zurückzuführen ist. Aktuelle Diskussionen im Stadtrat zeigen uneinheitliche Meinungen darüber, ob das Verbot noch notwendig ist.

In Vöhringen und Senden gelten ähnlich strikte Vorgaben, die politischen Parteien die Nutzung öffentlicher Einrichtungen untersagen. Hauptamtsleiter Dominik Mennel betont, dass dieser Grundsatzbeschluss bereits 2011 gefasst wurde. Hingegen erlaubt die Stadt Illertissen Wahlkampfveranstaltungen in ihren Gebäuden, unter Einhaltung der Vorgaben des bayerischen Innenministeriums. Ein ähnlicher Beschluss zur Beschränkung von parteipolitischen Veranstaltungen soll nun auch in Weißenhorn getroffen werden.

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In Neu-Ulm und Nersingen existieren derzeit keine Einschränkungen für Parteien bezüglich der Nutzung städtischer Gebäude. Neu-Ulm zeigt sich großzügig und erlaubt Parteiveranstaltungen im Edwin-Scharff-Haus und anderen städtischen Einrichtungen uneingeschränkt. Ministerpräsident Markus Söder trat beispielsweise vor rund 250 Besuchern im Neu-Ulmer Kultur- und Tagungszentrum auf, wenige Wochen vor der Europawahl. Nersingen prüft derzeit interne Gespräche darüber, ob zukünftig Regelungen bezüglich der Nutzung städtischer Räume durch Parteien getroffen werden sollen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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