Neu-UlmWirtschaft

Soforthilfen beantragen: Landratsamt Neu-Ulm startet ab 06. Juni 2024

Ab dem 06. Juni 2024 können Anträge im Landratsamt Neu-Ulm für die Soforthilfen einreicht werden, die vom Freistaat Bayern eingerichtet wurden. Diese Entscheidung wurde vom Bayerischen Kabinett in seiner Sitzung am 04. Juni 2024 getroffen, um den Bürgerinnen und Bürgern zeitnahe Unterstützung zukommen zu lassen. Für Privathaushalte im Freistaat Bayern sind Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat verfügbar.

Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ beläuft sich auf bis zu 5.000 Euro pro Haushalt, wobei bei Versicherbarkeit ein Abschlag von 50% gewährt wird. Falls kein Versicherungsschutz vorhanden war, beträgt die Soforthilfe maximal 2.500 Euro. Des Weiteren wird eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Wohngebäude gewährt, wobei ebenfalls ein Abschlag von 50% bei Versicherbarkeit erfolgt. Diese Anträge können ausschließlich von Eigentümern gestellt werden.

Die Anträge können ab dem genannten Datum persönlich beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden oder online unter www.landkreis-nu.de/Hochwasser/Soforthilfen freigeschaltet werden. Es wird empfohlen, Anträge nicht per Post zu senden oder in den Briefkasten des Landratsamts einzuwerfen, da eine Identitätsprüfung erforderlich ist. Es ist möglich, die Anträge direkt im Landratsamt Neu-Ulm oder in der Dienststelle Illertissen persönlich abzugeben.

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