Ein 29-jähriger Pole, der von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde, konnte durch die Zahlung einer Geldstrafe von 2.500 Euro und Verfahrenskosten von 177,80 Euro eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Der Mann bezahlte, um seiner Haftentlassung zu entkommen und wieder auf freien Fuß zu kommen.
Im Gegensatz dazu brachte ein 41-jähriger Pole, der wegen Unterschlagung von der Staatsanwaltschaft München gesucht wurde, das geforderte Geld nicht auf. Er konnte die zu zahlenden 2.442 Euro sowie einen Strafrest von 33 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 182,50 Euro nicht begleichen und muss nun eine 37-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz antreten.