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Wurstkrieg beigelegt: Geografische Herkunft von Bratwürsten entscheidend

Das Zivilgericht in München hat kürzlich ein Urteil zu einem Streitfall über die Ähnlichkeit von Bratwürsten gefällt. In dem Fall wurde ein Produzent aus Niederbayern von einem Verein von Nürnberger Wurstherstellern verklagt, da sie die Ähnlichkeit der „Mini Rostbratwürstchen“ des Produzenten mit den Nürnberger Bratwürsten beanstandeten. Der Verein argumentierte, dass der geschützte Name „Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste“ seit über 20 Jahren eine geografische Angabe sei und die Verbraucher die Würste aus Niederbayern mit dem Original verwechseln könnten.

Ein weiterer Streitpunkt war die Verwendung der Bezeichnung „Mini Rostbratwürstchen“ sowie die Abbildung der Würste auf einem Teller mit typischen Beilagen, die auf Nürnberger Rostbratwürste hindeuteten. Der Verein aus Nürnberg wollte mit der Klage die Produktion der Würste aus Niederbayern verbieten. Das Gericht entschied jedoch, dass die Größe und Form der Bratwürste keine Verbindung zu einer bestimmten geografischen Herkunft herstellen und somit keine Irreführung der Verbraucher vorliegt.

Die Richter betonten, dass es keine Anzeichen für eine Irreführung der Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung der Würstchen gibt. Sie erklärten, dass die Größe und Form der Würste angesichts der Vielzahl ähnlicher Produkte auf dem Markt nicht als besonders unterscheidungskräftig angesehen werden können. Das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig und könnte somit noch angefochten werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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