München

Wolfratshausen Schwarzbauten: Gerichtsurteil zu umstrittenen Einfamilienhäusern

Das Verwaltungsgericht München traf eine Entscheidung in Bezug auf drei Schwarzbauten in Wolfratshausen, die laut Landratsamt abgerissen werden müssen. Diese Angelegenheit beschäftigt die Behörden bereits seit sechs Jahren und hat nun einen wichtigen Gerichtstermin erreicht. Nach einem Ortstermin im Juni 2021 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so schwerwiegend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei, für die der Bauherr jedoch keinen Anspruch habe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab und bestätigte, dass die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Im Januar 2023 erhielten der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Abrissanordnungen von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt für die umstrittenen Gebäude am Isarspitz. Gegen diese Anordnungen legten Vater und Tochter rechtliche Schritte ein. Das Verwaltungsgericht München wird am 13. Juni über diese Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Darüber hinaus wird in anderen Verfahren über Klagen der Eigentümerin und eines Mieters gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein. Die Entscheidungen werden somit wesentliche Auswirkungen auf die Situation der betroffenen Gebäude haben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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