Im Wirecard-Skandal versuchen Anleger weiterhin, über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Schadenersatz von Wirecard-Managern und dem Wirtschaftsprüfer EY zu erlangen. In einem aktuellen Verfahren am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) wurde EY jedoch von Richterin Andrea Schmidt aus dem Verfahren ausgeschlossen. Diese Entscheidung stützt sich auf die Feststellung, dass Vorwürfe gegen Wirtschaftsprüfer im Rahmen des KapMuG nicht statthaft seien. Die richterliche Argumentation bezieht sich darauf, dass die Bilanzen und Testate von Wirecard veröffentlicht wurden und somit nicht als öffentliche Kapitalmarktinformation von EY zuzurechnen sind. Diese Entscheidung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt, zumal die Kläger vertreten durch die Kanzlei Mattil, die eine Vielzahl von Feststellungszielen angemeldet haben, bereits angekündigt haben, vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen, um gegen das Urteil vorzugehen. Eine solche Rechtsbeschwerde kann bis zu vier Jahre in Anspruch nehmen, was für die betroffenen Anleger problematisch ist Berichte dewezet.

Das KapMuG, das 2005 eingeführt wurde, verfolgt das Ziel, Anlegerrechte zu stärken und Klagen zu bündeln, besonders nach den Erfahrungen mit einer Vielzahl von Einzelklagen gegen die Deutsche Telekom. Rund 19.000 Anleger sind in das aktuelle Musterverfahren involviert, das in München anhängig ist und für das etwa 750 Millionen Euro Schadensersatz gefordert werden. Diese Summe resultiert aus den erheblichen Verlusten, die viele Anleger, zugesprochen durch individuelle Gerichte, erlitten haben ergänzt LTO.

Fortschritte und Herausforderungen im Verfahren

Das Gericht wies einen Großteil der Feststellungsziele als unzulässig zurück. Trotz der Komplexität der rechtlichen Auseinandersetzung bleibt die Frage der Schadensersatzpflicht von EY unklar. Der Senat hat festgelegt, dass die Bestätigungsvermerke, die EY ausgestellt hat, keine Kapitalmarktinformationen im Sinne des KapMuG darstellen. Dies könnte für die Kläger ein schwerer Rückschlag sein, da die Haftungsmasse von EY als die vielversprechendste Option für verloren gegangene Investitionen galt. Unter den Klägern befindet sich auch der Musterkläger Kurt Ebert, der laut Berichten über eine halbe Million Euro verloren hat so Test.de.

Die Klagefront bleibt jedoch aktiv. Während laufende Verfahren gegen Wirecard-Manager weiterbestehen und 8.700 zusätzliche Anlegerklagen in München anhängig sind, könnte das endgültige Urteil über die möglichen Schadenersatzansprüche gegen die Ex-Manager zu einem späteren Zeitpunkt fallen. Das Urteil des BayObLG hat die rechtliche Landschaft wesentlich beeinflusst, jedoch bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Entwicklungen auf die Rechte der geschädigten Anleger auswirken werden.