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Weniger Todesurteile in Afrika – Hoffnung auf Abschaffung

Das Jahr 2023 markiert einen Anstieg von Hinrichtungen auf den höchsten Stand seit 2015, mit 1.153 Hinrichtungen in 16 Ländern. Dies bedeutet eine Steigerung um 31 % im Vergleich zu den 883 Hinrichtungen im Jahr 2022. Zu den führenden Ländern in dieser Hinsicht gehören China, wobei die genauen Zahlen als Staatsgeheimnis klassifiziert sind, sowie der Iran, Saudi-Arabien, Somalia und die Vereinigten Staaten.

In Bezug auf die Todesstrafe sticht Afrika hervor. Obwohl die Todesstrafe noch in den Strafgesetzbüchern von rund 30 afrikanischen Ländern verankert ist, wird sie in der Regel seit Jahren nicht mehr angewandt. 43 der 54 Länder des Kontinents haben seit 2010 keine Hinrichtungsanordnungen mehr unterzeichnet. Meistens wird die Todesstrafe in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Im Jahr 2023 wurde die Todesstrafe in einem einzigen Land, nämlich Somalia, vollstreckt.

Laut dem jüngsten Jahresbericht von Amnesty International über den Stand der Todesstrafe weltweit haben sich die Hinrichtungen in Subsahara-Afrika mehr als verdreifacht, von 11 im Jahr 2022 auf 38 im Jahr 2023. Dennoch sind die Zahlen weniger alarmierend als sie scheinen. Die Region scheint sich auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe zu befinden, was sich in zahlreichen legislativen Fortschritten auf dem Kontinent zeigt.

Trotz der positiven Entwicklungen bleiben die Fortschritte zur Abschaffung der Todesstrafe fragil. Im Fall von Nigeria beispielsweise gab es zwar einen drastischen Anstieg der Todesurteile, aber seit Jahren wurde keine Hinrichtung vollstreckt. Die Todesstrafe ist in Nigeria unter zwei verschiedenen gesetzlichen Regimen anwendbar, wobei sowohl das Common Law als auch die Gesetze der Scharia die Todesstrafe vorsehen. Während die Behörden in Nigeria Todesurteile verhängen, um dem Druck der Bevölkerung nachzukommen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese Urteile auch vollstreckt werden. Jedoch bleiben die Bemühungen für die Abschaffung der Todesstrafe in Nigeria nach wie vor brüchig, da die Gesetzgebung immer noch Raum für eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen lässt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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