München

Verwaltungsgericht München entscheidet über Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung über drei Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Laut dem Landratsamt handelt es sich bei den Einfamilienhäusern am Isarspitz um illegale Bauten, die gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Der Bauherr und seine Tochter, die Eigentümerin der Immobilien, haben Klagen gegen diese Anordnungen eingereicht, die vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurden.

Seit sechs Jahren sind die Schwarzbauten am Isarspitz ein kontroverses Thema. Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2021 festgestellt, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied letztinstanzlich gegen den Bauherrn und bestätigte, dass die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien.

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Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt hatte im Jahr 2023 Abrissanordnungen für die betroffenen Gebäude erlassen, welche vom Bauherrn und der Eigentümerin angefochten wurden. Die Klagen gegen den Freistaat Bayern wurden vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Auch Duldungsanordnungen für die Eigentümerin und eine Mietpartei stehen zur Entscheidung an. Vertreter des Kreisbauamts werden die Verhandlung begleiten, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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