München

Verwaltungsgericht München entscheidet über Schwarzbauten-Abriss in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung über drei Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Die Gebäude wurden vom Landratsamt als Schwarzbauten eingestuft und sollten laut einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden. Nach sechs Jahren Streit befasste sich das Verwaltungsgericht nun mit den Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin, die sich gegen die Anordnungen richteten. Im Juni 2021 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Abweichungen von der Baugenehmigung so gravierend waren, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Dies wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz bestätigt, da die Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen.

Die Bauherrin und ihre Tochter hatten gegen die Abrissanordnungen geklagt. Im Jahr 2023 erhielten sie vom Landratsamt diese Anordnungen für die strittigen Gebäude. Die Klagen, die sich gegen den Freistaat Bayern richteten, wurden vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Der Prozess fand am 13. Juni statt. Neben den Klagen der Eigentümerin behandelte das Gericht auch die Klagen einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen. Vertreter des Kreisbauamts waren ebenfalls bei der Verhandlung anwesend. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Baustreitigkeiten schaffen.

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