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Verurteilung von SHB-Verantwortlichen wegen Steuerbetrugs: 2 Jahre Gefängnis und 250.000 CFA Geldstrafe

Die dunklen Machenschaften der SHB-Verantwortlichen: Hintergründe zur Steuerhinterziehung und Betrugsvorwürfen

Bei einer Anhörung vor dem Wirtschafts- und Terrorstrafgericht (CRIET) wurden die Verantwortlichen der Société des Huileries du Bénin (SHB) sowie ein Spediteur wegen Steuerbetrugs verurteilt. Der Generaldirektor, der Vertriebsleiter und der Finanzleiter der SHB wurden inhaftiert und am 16. Mai 2024 im Zusammenhang mit Steuerbetrug zu je 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem müssen sie jeweils eine Geldstrafe von 250.000 CFA-Francs zahlen. Auch der Spediteur wurde zu der gleichen Strafe verurteilt. Die Angeklagten müssen zudem gemeinsam 600.000 CFA-Francs an die SHB als zivilrechtlichen Schadensersatz zahlen.

Die Beschuldigten wurden wegen der Erstellung gefälschter Bescheinigungen und Beihilfe zur Fälschung von Bescheinigungen angeklagt. Die Steuerbehörden warfen der SHB vor, zwischen 2019 und 2021 betrügerische Zollerklärungen abgegeben zu haben. Die Verantwortlichen und der beteiligte Spediteur gaben Verkäufe für den lokalen Markt als Exportverkäufe aus, was der Firma einen geschätzten Schaden von über 600.000 CFA-Francs einbrachte, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Um dieses Ziel zu erreichen, beauftragten sie Spediteure, gefälschte Zollerklärungen abzugeben, die vom beninischen Zoll als reguläre Exportdeklarationen behandelt wurden. Insgesamt sind 6 Personen, darunter eine Frau, in den Fall verwickelt und werden wegen Steuerbetrugs, Fälschung von Bescheinigungen, Vertrauensmissbrauch und Korruption im privaten Sektor angeklagt.

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Das Ministerium forderte den Freispruch von 2 SHB-Mitarbeitern aus Mangel an Beweisen. Der Staatsanwalt forderte jedoch, den Spediteur und die 3 SHB-Verantwortlichen wegen Steuerbetrugs zu verurteilen und jeweils zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2 Millionen CFA-Francs zu verurteilen. Ebenso wurde gefordert, dass die SHB als Klägerin anerkannt wird und die Angeklagten zur Zahlung von 606 Millionen CFA-Francs für erlittene Schäden verurteilt werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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