Die Gemeinde Unterföhring befindet sich aktuell in einem Prozess der Überarbeitung ihrer Richtlinien zur sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung. Ziel ist es, durch Wohnungstausch eine sinnvolle Auslastung des Wohnraums zu erreichen, was besonders in Zeiten knappen Wohnraums von Bedeutung ist. Gründe für Umzüge sind häufig zu kleine oder zu große Wohnungen sowie das Fehlen von Lifte oder ungünstige Lagen. Seit 2020 existieren die „Unterföhringer Richtlinien zur Erreichung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnraumnutzung“, die nun jedoch aufgehoben und neu gestaltet werden sollen, basierend auf der Meinungsbildung im Seniorenkonzeptausschuss, wie Merkur berichtet.
Die alten Richtlinien werden vorerst ihre Gültigkeit behalten, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Um den Umzug an sich zu fördern, bietet die Gemeinde derzeit eine Umzugsprämie von bis zu 2.500 Euro für Mieter an, die eine gemeindeeigene Wohnung freimachen. Darüber hinaus stehen Umzugshilfen in Höhe von bis zu 5.200 Euro für Renovierungskosten sowie bis zu 5.000 Euro für den barrierefreien Umbau zur Verfügung.
Fokus auf Wohnungstausch
Der neu angestrebte Fokus soll verstärkt auf den Wohnungstausch und nicht mehr allein auf Umzügen liegen. Der Seniorenkonzeptausschuss hat angemerkt, dass ältere Menschen häufig nicht bereit sind, umzuziehen. Stattdessen sollte der Umbau der derzeit bewohnten Räume in den Vordergrund gerückt werden. Die Mietpreisübernahme der Wohnungen wird ebenfalls aus haushaltsrechtlichen sowie sozialen Gesichtspunkten überdacht, um den Bedürfnissen der Bevölkerung besser gerecht zu werden.
Aktuell wurde der Versand von Informationsbriefen an Senioren abgelehnt, um Ängsten und Unsicherheiten entgegenzuwirken. Zudem besteht geringes Interesse an der Bündelung von kleinen Wohnungen für den Wohnungstausch. Der Ausschuss empfiehlt, projektbezogene neue Richtlinien mit aktiver Seniorenberatung auszuarbeiten, wie sie beim Mehrgenerationenwohnprojekt Wehnerhof umgesetzt werden.
Wohnungen zur Verfügung
Ein konkretes Angebot an die Bürger richtet sich aktuell an Interessierte, die nach einer 3-Zimmer-Wohnung suchen. Diese befindet sich in der Wohnanlage an der Fichtenstraße 31 und bietet eine Wohnfläche von ca. 69,54 m². Die monatliche Gesamtmiete beläuft sich auf 871,09 Euro, wobei die Bewerbungsfrist bis zum 5. Februar endet. Bewerbungsformulare sind an der Bürgerinfo im Rathaus erhältlich. Dabei sollten Bewerber beachten, dass sie ohne ersten Wohnsitz in Unterföhring geringe Chancen auf Berücksichtigung haben. Entscheidend über die Vergabe wird der Wohnungs- und Sozialausschuss in nichtöffentlicher Sitzung entscheiden, wie auf der Seite von Unterföhring zu lesen ist.
Soziale Wohnraumförderung
Die Problematik des Wohnraummangels ist jedoch nicht nur ein lokales Thema. Auch auf nationaler Ebene setzt die Bundesregierung auf soziale Wohnraumförderung, die insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen unterstützen soll. Die Förderung zielt darauf ab, angemessenen Wohnraum für besonders betroffene Gruppen – wie kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung – verfügbar zu machen. Für den Zeitraum von 2022 bis 2028 sind insgesamt 21,65 Milliarden Euro eingeplant, und die Unterstützung wird kontinuierlich erhöht, wie auf der Webseite des BMWSB zu finden ist.
Schlussendlich zeigt die Überarbeitung der Wohnraumnutzungsrichtlinien in Unterföhring und die landesweiten Initiativen zur sozialen Wohnraumförderung, dass sowohl lokal als auch überregional an Lösungen gearbeitet wird, um den angespannten Wohnungsmarkt engeren Bedürfnissen anzupassen und insbesondere vulnerable Gruppen zu unterstützen.