Die Bundespolizeidirektion München hat kürzlich einen polnischen Staatsangehörigen an der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen festgenommen. Der 49-jährige Fahrzeuglenker wurde von Kemptener Bundespolizisten kontrolliert, die feststellten, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte bereits im April einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen, der nun vollstreckt wurde.
Obwohl der Verurteilte die geforderte Geldstrafe von über 1.000 Euro bezahlen konnte und somit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnte, ist sein Führerschein von den polnischen Behörden widerrufen und für ungültig erklärt worden. Aufgrund dessen erhielt er eine weitere Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten wurde der Mann freigelassen, jedoch wurde ihm die Rückgabe seines Fahrzeugs verweigert, da er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.
Der Kastenwagenfahrer muss nun jemanden beauftragen, der über eine Fahrerlaubnis verfügt, um sein Fahrzeug abzuholen. Diese Maßnahme dient dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und die Gesetze einzuhalten. Die Bundespolizei arbeitet kontinuierlich daran, die Verkehrsvorschriften durchzusetzen und Verstöße konsequent zu ahnden, um die Allgemeinheit vor Gefahren im Straßenverkehr zu schützen.