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Streit um Flüchtlingsunterkunft: BA überprüft Belegung an Albert-Roßhaupter-Straße

Der BA Sendling-Westpark hat am 07. September 2024 seine Zustimmung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Albert-Roßhaupter-Straße 22 zurückgezogen, da Zweifel an der Belegung und möglichen Konflikten mit Anwohnern aufkamen, was die Lebensbedingungen für Geflüchtete und Anwohner gleichermaßen betrifft.

In München steht eine wichtige Entscheidung über die geplante Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete am Harras auf der Kippe. Anfangs wurde der Plan der Regierung von Oberbayern positiv aufgenommen, doch angesichts neuer Bedenken der Lokalpolitiker zeichnet sich nun ein Umdenken ab. Der Bezirk hatte erst kürzlich seine Zustimmung zur Nutzungsänderung verweigert – und das hat seine Gründe.

Das betreffende Gebäude befindet sich an der Albert-Roßhaupter-Straße 22. Hier sollen nach den ursprünglichen Plänen bis zu 144 Geflüchtete in Gemeinschaftsräumen untergebracht werden. Der Bezirks-Ausschuss (BA) hatte dem Vorhaben mit Mehrheit zugestimmt, jedoch sind die Zweifel an der Planung gewachsen, nachdem Anwohner auf mögliche Probleme hingewiesen hatten. Diese Bürger hatten sich an den BA gewandt, um Bedenken bezüglich der Lärmbelastung und der beengten Platzverhältnisse zu äußern.

Bedenken hinsichtlich Platz und Lärm

Die vor Ort geführten Gespräche haben deutlich gemacht, dass die geplante Belegung an ihre Grenzen stoßen könnte. Der BA-Vorsitzende, Günter Keller von der SPD, äußerte, dass die vorgesehenen Wohnflächen für die zukünftigen Bewohner als zu klein erachtet werden. In einigen Räumen sollen bis zu drei Personen auf weniger als 15 Quadratmetern Platz finden, was Schwierigkeiten mit sich bringen könnte.

Diese Bedenken werden durch Vorgaben des bayerischen Innenministeriums untermauert, die eine Mindestfläche von 7 Quadratmetern pro Person festlegen. Keller betonte, dass die angestrebte Kapazität von 144 Personen nur unter drastischer Reduzierung dieser Mindestwohnflächen erreicht werden könnte. Bei dieser Anordnung müssten die Räumlichkeiten auf eine Fläche von 5,5 Quadratmetern pro Person gedrängt werden, was seiner Meinung nach zu einem erhöhten Konfliktpotential innerhalb der Unterkunft führen könnte.

Angesichts dieser Umstände hat der BA entschieden, seine Zustimmung zur Initiative zurückzuziehen und signalisiert, dass ohne die Einhaltung der Mindestanforderungen an Wohnraum keine Genehmigung erteilt wird. Im Oktober 2023 gab es zudem Änderungen in den Richtlinien durch Minister Herrmann, die die Vorgaben vorübergehend aufheben. Diese Unsicherheit erhöht den Druck auf die Situation.

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