Ein Starnberger Unternehmer wurde vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, nachdem er über eine halbe Million Euro durch Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug verursacht hatte. Das Urteil wurde Ende 2024 rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision seiner Verteidigung zurückwies.

Der frühere Geschäftsführer eines Tiefbauunternehmens, das bis 2022 aktiv war, hatte bundesweit Glasfaserkabel verlegt. Bei einer Kontrolle in Helmstedt entdeckte das Hauptzollamt Braunschweig mehrere albanische Arbeiter ohne klaren Sozialversicherungsstatus. Weitere Ermittlungen des Hauptzollamts Rosenheim deckten auf, dass der Unternehmer ein Netz aus Scheinfirmen geschaffen hatte, um illegal ausgezahlte Schwarzlöhne zu verschleiern. Die verfügbaren Rechnungen dieser Firmen waren erfunden, und sie führten keine tatsächlichen Arbeiten aus. Das Urteil ist nun endgültig.