München

Skandal in Dordives: 71-jährige zu Gefängnis verurteilt für nicht deklariertes Ehpad

„Der unerwartete Mut einer 71-jährigen Seniorin, die ihrer Berufung folgte“

Ein bemerkenswerter Fall wurde in einer kürzlich abgehaltenen Berufungsverhandlung bekannt. Eine 71-jährige Frau, die in Dordives (Loiret) ein nicht registriertes Pflegeheim betrieb, wurde zu einer überraschend strengen Strafe verurteilt. Das Urteil am Dienstag, den 2. Juli, lautete auf zwei Jahre Gefängnis, wovon eines zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Seniorin wurde schuldig gesprochen, über Jahre hinweg unerlaubt Pflegeheimdienste angeboten, heimlich als Krankenschwester gearbeitet, und ältere Menschen ohne offizielle Erlaubnis betreut zu haben. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe wurde ihr untersagt, weiterhin mit älteren Menschen zu arbeiten. Die Tätigkeit als Krankenschwester ist ihr nun dauerhaft verwehrt.

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Der bemerkenswerte Aspekt dieses Falles liegt in der Behauptung der Seniorin, sie habe aus „Berufung“ gehandelt. Über einen Zeitraum von zehn Jahren betrieb sie von 2012 bis 2022 in einem ehemaligen Restaurant eine Einrichtung, die sie den Bewohnern als „Wohngemeinschaft für Senioren“ präsentierte. Trotz mehrfacher Aufforderungen zur Registrierung durch die zuständigen Behörden wurde die Tätigkeit der Einrichtung erst im Oktober 2022 eingestellt, nachdem sie bereits 2019 zur Schließung aufgefordert worden war.

Am beeindruckendsten ist vielleicht der Mut dieser Frau, die trotz großer Herausforderungen ihrer Berufung zu folgen schien. Während sie darauf bestand, aus einem tiefen inneren Antrieb heraus gehandelt zu haben, wurde ihre 53-jährige Tochter, die der Komplizenschaft beschuldigt wurde, zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, obwohl sie stets ihre Unschuld beteuerte.

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