Kriminalität und JustizMünchen

Sexueller Straftäter rückfällig: Wiederholung von Verbreitung von Kinderpornografie und Kontakt mit Minderjährigen trotz lebenslangem Internetverbot

Sitôt sa peine expirée, Un scheinbar unverbesserlicher Sexualstraftäter hat erneut zugeschlagen Unsere Gemeinschaft wurde erneut von einem bedauerlichen Vorfall erschüttert, als ein ehemaliger Sexualstraftäter, Frédéric Desjardins-Gauthier, direkt nach Verbüßung seiner sechsjährigen Haftstrafe wieder straffällig wurde. Trotz eines lebenslangen Verbots, das Internet zu nutzen, sammelte er angeblich kinderpornografisches Material und suchte erneut den Kontakt zu Minderjährigen.

Es ist besorgniserregend zu sehen, dass Desjardins-Gauthier, der heute 38 Jahre alt ist und im Viertel Limoilou lebt, die Anweisungen des Gerichts ignoriert haben soll, besonders nachdem er bereits für ähnliche Verbrechen verurteilt wurde. Sein Fall wurde am Mittwoch vor dem Gericht in Québec verhandelt, wo er mit Anklagen wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie konfrontiert ist.

Ein besonders beunruhigender Punkt ist die Tatsache, dass Desjardins-Gauthier nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung begonnen haben soll, erneut straffällig zu werden. Die Vorwürfe reichen von Juni 2023 bis heute und umfassen nun auch den Vorwurf des Cybergroomings, da er angeblich mit Minderjährigen in sexueller Absicht kommuniziert haben soll.

Es ist wichtig zu betonen, dass Desjardins-Gauthier bereits in der Vergangenheit als internationaler Cyberprädator agiert hat und Opfer in Kanada, den USA, Großbritannien, Indien und Australien hatte. Unter verschiedenen Pseudonymen soll er explizites pornografisches Material von Mädchen im Alter von 10 bis 16 Jahren erhalten und seine Opfer erpresst haben, um weitere Inhalte zu erhalten.

Das Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP) hat sich erwartungsgemäß gegen Desjardins-Gauthiers Freilassung ausgesprochen, und sein Fall wird in den kommenden Tagen erneut vor Gericht gebracht, um über seine Haft während des gerichtlichen Verfahrens zu entscheiden. Die Gemeinschaft muss weiterhin wachsam bleiben und alles in ihrer Macht Stehende tun, um gefährdete Personen zu schützen und solche bedauerlichen Vorfälle zu verhindern.

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