München

Schwarzbauten in Wolfratshausen: Entscheidender Gerichtstermin steht bevor

Das Verwaltungsgericht München hat eine bedeutende Entscheidung zu den Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Seit sechs Jahren sind die drei Einfamilienhäuser am Isarspitz Gegenstand von Kontroversen. Das Landratsamt betrachtet sie als unrechtmäßige Bauten und ordnete ihren Abriss an. Der Bauherr und seine Tochter, als Immobilieneigentümerin, haben gegen diese Anordnung geklagt, wodurch der Fall vor Gericht landete.

Im Juni 2021 entschied das Verwaltungsgericht nach einer Ortsbegehung, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so erheblich seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Dennoch sah das Gericht keinen Anspruch des Bauherrn auf eine solche Genehmigung, da die Häuser nicht mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz zurück und bestätigte die Unzulässigkeit der Häuser gemäß den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen.

Die Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin gegen den Freistaat Bayern werden am 13. Juni vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Diese richten sich insbesondere gegen die Anordnungen zur Beseitigung der Gebäude. Zudem werden in separaten Verfahren über die Klagen einer weiteren Eigentümerin und einer Mieterpartei gegen die Duldungsanordnungen entschieden. Das Kreisbauamt wird bei der Verhandlung vertreten sein, um die Interessen des Landratsamts zu vertreten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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