München

Schwarzbauten in Wolfratshausen: Entscheidender Gerichtstermin steht an

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Laut dem Landratsamt handelt es sich um drei Einfamilienhäuser, die gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Nach einer sechsjährigen Kontroverse stehen nun wichtige Gerichtsverhandlungen an. Der Bauherr und seine Tochter, die Eigentümerin der Immobilie, haben Klagen gegen die Abbruchanordnungen eingereicht.

Im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht München nach einer Besichtigung vor Ort zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so erheblich seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz zurück. Es wurde festgestellt, dass die drei Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und somit „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien.

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Des Weiteren haben der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Klagen gegen den Freistaat Bayern eingereicht, da ihnen Abrissanordnungen für die Gebäude am Isarspitz zugestellt wurden. Das Verwaltungsgericht München wird am 13. Juni 2024 in einem Verfahren über diese Klagen entscheiden. Vertreter des Kreisbauamts werden ebenfalls bei der Verhandlung anwesend sein, wie die Pressesprecherin des Landratsamts, Sabine Schmid, gegenüber der Zeitung bestätigte.

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