München

Schwarzbauten-Drama in Wolfratshausen: Gericht entscheidet über Abriss von Einfamilienhäusern

Das Verwaltungsgericht München wird in Kürze eine Entscheidung über die Schicksale drei Schwarzbauten in Wolfratshausen treffen. Laut dem Landratsamt sind die Einfamilienhäuser am Isarspitz als Schwarzbauten klassifiziert worden und sollen gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden. Nach sechs Jahren anhaltenden Streitigkeiten steht nun eine entscheidende gerichtliche Anhörung bevor, bei der die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Beseitigungsanordnungen verhandelt werden.

Bereits im Juni 2021 hatte das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin festgestellt, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so signifikant seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprächen. Es wurde betont, dass die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien und dieser Einschätzung keine ernsthaften Zweifel bestünden.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts hatte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die besagten Gebäude am Isarspitz erlassen, gegen die der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Rechtsmittel eingelegt hatten. Das Verwaltungsgericht München wird am 13. Juni über die Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Darüber hinaus werden in separaten Verfahren auch die Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen die Duldungsanordnungen behandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, um den Prozess zu begleiten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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