München

Schicksal der Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen entscheidet sich vor Gericht

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung in Bezug auf Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Nach Angaben des Landratsamtes handelt es sich dabei um drei Einfamilienhäuser, die laut Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Der Streit um diese Gebäude dauert bereits sechs Jahre an und erreichte nun eine wichtige Phase vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht hatte nach einem Ortstermin im Juni 2021 festgestellt, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr wurde daraufhin darauf hingewiesen, dass er keinen Anspruch auf eine solche Genehmigung habe, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Diese Einschätzung wurde auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, der den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ablehnte.

Die Bauherr und die Immobilieneigentümerin haben daraufhin gegen den Freistaat Bayern geklagt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt erließ Abrissanordnungen für die betroffenen Gebäude am Isarspitz, gegen die Vater und Tochter Rechtsmittel einlegten. Das Verwaltungsgericht München wird über diese Klagen voraussichtlich am 13. Juni verhandeln. Darüber hinaus werden auch in anderen Verfahren über Klagen gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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