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Renten-Erhöhung ab Juli 2024: Witwen und Witwer profitieren von neuen Regelungen

Die Hinterbliebenenrente erfährt ab dem 1. Juli 2024 eine Erhöhung um 4,57 Prozent, was sich positiv auf 21 Millionen Rentner auswirken wird. Diese Erhöhung bedeutet auch eine Steigerung für die fünf Millionen Witwen und Witwer unter ihnen. Zusätzlich können Hinterbliebene, die zwischen 2001 und 2018 in den Ruhestand getreten sind und deren verstorbene Ehepartner keine eigene Rente bezogen hat, mit einem Zuschlag von 7,5 Prozent rechnen.

Eine Erhöhung des anrechnungsfreien Einkommensverdienstes auf 1.038 Euro netto wird vorgenommen. Somit können Witwen und Witwer, die monatlich bis zu 1.730 Euro brutto verdienen und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, ihren Rentenanspruch geltend machen. Des Weiteren steigt der Kinderfreibetrag in der Einkommensanrechnung auf 220,19 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt für Personen, die im letzten Kalenderjahr erwerbstätig waren und Einkommen erzielt haben, vorerst keine höheren Arbeitseinkommen. Erst ab dem 1. Juli des nächsten Anpassungstermins werden diese berücksichtigt. Für jene, die im vergangenen Kalenderjahr nicht erwerbstätig waren, wird das aktuelle Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Dabei sind Mitteilungspflichten wichtig und bei einem sinkenden Einkommen um zehn Prozent oder mehr muss dies umgehend gemeldet werden.

Im vergangenen Jahr wurde diskutiert, die Witwenrente abzuschaffen, was von vielen als „herzlos“ angesehen wurde. Experten und Politiker kritisierten diesen Vorschlag vehement. Die Hinterbliebenenrente leistet insbesondere für Witwen einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Absicherung beim Tod des Partners. Die Ampel-Regierung hat sich klar gegen die Abschaffung der Witwenrente positioniert und betont, dass sie sicher ist.

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