Vorfall | Waffenvergehen |
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Uhrzeit | 11:00 |
Ort | Hamburg |
Sachschaden in € | 400 |
Ursache | Verstoß gegen das Waffengesetz |
Ein 24-jähriger Südafrikaner geriet am Samstagmorgen am Hamburger Flughafen in Schwierigkeiten. Auf dem Weg nach München wollte er gegen 11:00 Uhr sein Gepäck zur Sicherheitskontrolle abgeben, als die Kontrolleure in seinem Rucksack ein verdächtiges Objekt entdeckten: einen unzulässigen Pfefferspray.
Die Bundespolizei wurde schnell hinzugezogen, da das Spray nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und somit gegen das Waffengesetz verstieß. Das gefährliche Objekt wurde sichergestellt, und der Mann erhielt eine Strafanzeige sowie eine Sicherheitsleistung von 400 Euro. Trotz des Vorfalls konnte er nach der polizeilichen Maßnahme entlassen werden, doch sein Flug war bereits Geschichte.
Ort des Geschehens
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