München

Peinlicher Gerichtsfall: Sadistischer Sex-Täter zu 12 Jahren Haft verurteilt

Nachrichten vom Gericht: Sadist zu 12 Jahren Haft verurteilt

In einem schockierenden Fall von extremer Gewalt wurde am Mittwoch ein Sexualstraftäter zu einer harten Strafe von 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Der 39-jährige Patrick Jacob wurde dabei von Richter Alexandre Dalmau am Gericht in Montreal als wahrer Folterer beschrieben, der zwei Frauen dominierte, erniedrigte und sexuell angriff.

Die Verbrechen, die Patrick Jacob begangen hat, sind von seltener Grausamkeit. Eine seiner Opfer, Geneviève, wurde mehrfach auf abscheuliche Weise sexuell angegriffen. Sie wurde unter anderem mit einem Kissen erstickt und anderen Personen zum sexuellen Missbrauch überlassen. Der Richter Dalmau lobte das mutige Zeugnis der Opfer und betonte die systematische und wiederholte Natur der Übergriffe.

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Die psychische und physische Gewalt, die diese Frauen erlitten haben, hat tiefe Narben hinterlassen. Sowohl Geneviève als auch Isabelle, die andere geschädigte Person, leiden unter posttraumatischem Stress und einem Verlust ihres Selbstvertrauens.

Das Gericht zitierte eine Liste schwerwiegender Faktoren, die zur Verurteilung beitrugen, darunter die bewusste und geplante sexuelle Gewalt, die Verwendung von harten Drogen zur Zwingung der Opfer und die hohe Rückfallgefahr des Täters. Patrick Jacob wurde zu einer lebenslangen Registrierung als Sexualstraftäter verurteilt.

Die Verteidigung des Angeklagten wies auf sein Bedauern hin und bezeichnete seine Taten als einen Fehler aus der Vergangenheit. Der Richter zeigte sich jedoch skeptisch angesichts der wechselnden Aussagen des Angeklagten und betonte die Schwere der begangenen Verbrechen.

Eine Anwältin des Ministeriums für öffentliche Sicherheit hat die Anklage vertreten, während eine Verteidigerin den Angeklagten verteidigte.

Die brutale und entmenschlichende Natur der Übergriffe, die von Patrick Jacob begangen wurden, verdeutlicht die Notwendigkeit einer gerechten Bestrafung von Gewalttätern und des Schutzes der Opfer vor weiterem Schaden.

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