Kriminalität und JustizMünchen

Mutter von sechs Kindern scheitert in Berufung gegen neunjährige Haftstrafe

Eine 35-jährige Frau aus Fredericton, die im Februar 2023 ihre Schuld an Anklagen wegen Misshandlung und Misshandlung ihrer Kinder eingestanden hatte, scheiterte in ihrem Versuch, die neun Jahre und sechs Monate Haftstrafe zu verkürzen, die Richterin Natalie LeBlanc verhängt hatte.

Die Mutter von sechs Kindern wurde zu dieser schweren Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem sie der Vernachlässigung der grundlegenden Bedürfnisse eines unter sechzehnjährigen Kindes als Mutter, schwerer Körperverletzung, Angriff mit einer Waffe und Freiheitsberaubung für schuldig befunden wurde.

Eine Anordnung zum Schutz der Privatsphäre verbietet die Offenlegung der Identität der Angeklagten und der drei kleinen Opfer in diesem Fall.

Bei einer Anhörung zur Bestimmung des Strafmaßes hatte die Anklage eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten, abzüglich der Untersuchungshaft, empfohlen, während die Verteidigung eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert hatte.

Am 28. Juni 2023 wurde die Angeklagte zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, abzüglich der bereits verbüßten Untersuchungshaft.

Die Dame ersuchte daraufhin um Erlaubnis, das Strafmaß anzufechten, mit der Begründung, dass die Richterin weitere Anmerkungen hätte einholen sollen, als sie das Strafmaß überprüfte und letztendlich eine Strafe verhängte, die über der Empfehlung der Anklage lag.

Laut Berichten von Sozialarbeitern und Polizeibeamten aus Fredericton wurden die körperlichen Misshandlungen an den Kindern als regelrechte „Folter“ beschrieben. Die Taten der Mutter gegenüber einem der Kinder waren von einer solchen Brutalität und Intensität, dass sie nicht beschrieben werden können.

In einem Urteil vom Donnerstag wies das Berufungsgericht von New Brunswick den Antrag der Frau auf Strafminderung ab.

Die Richterinnen Kathleen A. Quigg, Lucie A. LaVigne und Denise A. LeBlanc vom Berufungsgericht entschieden, dass die der Angeklagten auferlegte Strafe im Einklang mit den Handlungen stand, die sie gegen die drei Kinder begangen hatte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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